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Sehr geehrte Kunden und Reisende,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Crystal Collegium Travel GmbH nachfolgend „CCT“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von CCT bei vermittelten Leistungen
1.1 Die Reiseleistungen von CCT beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von CCT angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet CCT Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.
1.2 Soweit CCT neben den Flugbeförderungsleistungen zusätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt in Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von CCT selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat CCT lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.3 CCT hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von CCT vorliegen.
1.4 Unbeschadet der Verpflichtungen von CCT als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von CCT) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist CCT im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über die Luftbeförderung. CCT haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von CCT aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5
Die Vermittlerstellung verpflichtet CCT insbesondere:
a) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf die Vermittlerstellung von CCT unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen
b) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise auszuweisen
c) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entsprechende Buchungsbestätigung zu erteilen, in welcher der Preis der vermittelten Leistung gesondert ausgewiesen ist.
1.6 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von CCT aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Kunden
2.1
Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von CCT und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von CCT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisevermittler und Buchungsstellen sind von CCT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von CCT zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von CCT herausgegeben werden, sind für CCT und die Leistungspflicht von CCT nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von CCT gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von CCT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von CCT vor, an das CCT für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit CCT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist CCT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
e) Die von CCT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde CCT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 14 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch CCT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird CCT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
2.3
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von CCT erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von CCT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde CCT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 14 Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. CCT ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von CCT beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. CCT wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
2.4 CCT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
3. Bezahlung
3.1 CCT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zzgl. einmaliger Buchungsgebühr und Extraleistungen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl CCT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist CCT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von CCT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind CCT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 CCT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von CCT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von CCT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber CCT den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte CCT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Preiserhöhung; Preissenkung
5.1
CCT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
5.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern CCT den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
5.3
Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 5.1.a) kann CCT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann CCT vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von CCT anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag kann CCT vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 5.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für CCT verteuert hat.
5.4 CCT ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für CCT führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von CCT zu erstatten. CCT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die CCT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. CCT hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.5 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
5.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von CCT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von CCT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber CCT den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn; Stornokosten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CCT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert CCT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CCT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von CCT zu vertreten ist. CCT kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3
CCT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) Busreisen und Selbstanreisen
Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 89. Tag bis 45 Tage vor Reisebeginn 50%
ab dem 44. Tag bis 30 Tage vor Reisebeginn 60%
ab dem 29. Tag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
ab dem 14. Tag bis 7 Tage vor Reisebeginn 80%
ab dem 6. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises
b) Flugreisen
1.Stornokosten für Unterkunft und Programm
Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 89. Tag bis 45 Tage vor Reisebeginn 50%
ab dem 44. Tag bis 30 Tage vor Reisebeginn 60%
ab dem 29. Tag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
ab dem 14. Tag bis 7 Tage vor Reisebeginn 80%
ab dem 6. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn bzw.bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises
2.Stornokosten für den Flug
Hier gelten die von der Fluggesellschaft bestimmten Stornobedingungen. Diese werden dem Reiseteilnehmer zusammen mit dem Flugpreis bei Buchungsanmeldung mitgeteilt
6.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, CCT nachzuweisen, dass CCT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von CCT geforderte Entschädigungspauschale.
6.5 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 6.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit CCT nachweist, dass CCT wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 6.3. In diesem Fall ist CCT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
6.6 Ist CCT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
6.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von CCT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie CCT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil CCT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann CCT bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 20 EUR pro betroffenen Reisenden.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung CCT bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. CCT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1
CCT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von CCT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) CCT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) CCT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von CCT später als 328 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
9.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 6.6 gilt entsprechend.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1 Ein angemessenes Verhalten des Reisenden wird vom Reiseveranstalter vorausgesetzt. Dazu gehört es die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes zu respektieren, nicht gegen die Hausordnung des Hotels oder der Verkehrsmittel zu verstoßen und keine Straftaten zu begehen. Bei Verstößen des Reisenden wird er zunächst abgemahnt und kann im Wiederholungsfalle, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise ausgeschlossen werden.
10.2 CCT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von CCT nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. Straftaten, vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Missbrauch von Betäubungsmitteln etc.), wenn aufgrund der Verstöße des Reisenden das Beherbergungsunternehmen ein Hausverbot erteilt hat oder, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe fortgesetzt unzumutbar beeinträchtigt. Das Vorstehende gilt jedoch nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von CCT beruht.
10.3 Kündigt CCT, so behält CCT den Anspruch auf den Reisepreis; CCT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die CCT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
11.1
Reiseunterlagen
Der Kunde hat CCT oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von CCT mitgeteilten Frist erhält.
11.2
Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit CCT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von CCT vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von CCT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an CCT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von CCT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von CCT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von CCT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11.3 Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde CCT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von CCT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.4
Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und CCT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich CCT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
12. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten
12.1 Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Kunden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.
12.2 CCT schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.
12.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob CCT nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.
13. Beschränkung der Haftung
13.1 Die vertragliche Haftung von CCT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
13.2 CCT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von CCT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
13.3 CCT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von CCT ursächlich geworden ist.
13.4 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise von CCT sind und von CCT zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 12.2 lediglich vermittelt werden, haftet CCT nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Reiseleistungen sind, haftet CCT nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
14. Geltendmachungvon Ansprüchen; Adressat
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber CCT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
15.1 CCT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
15.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist CCT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald CCT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird CCT den Kunden informieren.
15.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird CCT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
15.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von CCT oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar und in den Geschäftsräumen von CCT einzusehen.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 CCT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
16.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn CCT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16.3 CCT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde CCT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass CCT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
17. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
17.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
17.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
17.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.
18. Verwendung von Ton- und Bildaufnahmen
Der Reiseveranstalter führt Gruppenreisen durch. Der Reiseveranstalter erstellt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Reisenden während der Reise Ton- und Bildmaterial von den Reiseteilnehmern und den Reiseerlebnissen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, sämtliches von ihm selbst erstelltes Bild- und Tonmaterial zu eigenen Zwecken frei zu verwenden.
Ein Anspruch auf Veröffentlichungsverweigerung seitens des Kunden besteht nicht. Dem Kunden ist bekannt, dass Aufnahmen seine Person gemäß vorstehendem Absatz erstellt und solche Aufnahmen auch auf der Website und den sozialen Medien des Reiseveranstalters hochgeladen werden. Dass solche Aufnahmen erstellt und/oder auf die Website eingestellt werden, ist Teil der Reise.
Mit der Teilnahme an der Reise erklären sich der Reiseteilnehmer und/oder der/die Erziehungsberechtigten hiermit einverstanden. Der Reiseveranstalter bemüht sich hierbei, den Wünschen der Kunden nachzukommen.
19. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
19.1 CCT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass CCT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für CCT verpflichtend würde, informiert CCT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. CCT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
19.2 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und CCT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können CCT ausschließlich am Sitz von CCT verklagen.
19.3 Für Klagen von CCT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von CCT vereinbart.
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Reiseveranstalter ist: Crystal Collegium Travel GmbH, HRB: 184122; USt-IdNr.: 269222549, Geschäftsführer: Marco Lucarelli, Roberto Lucarelli, Andreas Höfler, Lindwurmstr. 80, 80337 München, Tel: 089 37954830, Fax: 089 37954839, E-Mail: info@crystal-tours.de
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Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten erheben wir unter Einhaltung der Datenminimierung nur in dem Ausmaß und nur so lange, wie es zur Nutzung unserer Dienstleistung notwendig ist, beziehungsweise vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und halten uns bei Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten streng an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und an diese Datenschutzerklärung. Fällt der Zweck der Datenerhebung weg oder ist das Ende der gesetzlichen Speicherfrist erreicht, werden die erhobenen Daten gesperrt oder gelöscht. Regelmäßig kann unsere Webseite ohne die Weitergabe persönlicher Daten genutzt werden. Wenn wir personenbezogene Daten erheben – etwa Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse – erfolgt diese Datenerhebung freiwillig. Ohne eine ausdrücklich erteilte Zustimmung von Ihrer Seite werden diese Daten Dritten nicht zur Kenntnis gebracht. Beachten Sie bitte, dass Daten im Internet allgemein nicht immer sicher übertragen werden. Besonders im E-Mail-Verkehr kann der Schutz beim Datenaustausch nicht garantiert werden.
Datenminimierung
Die für die Serviceleistung erforderlichen Daten werden im Sinne der Datenminimierung nur in notwendiger Form erhoben. Daten die zur Erfüllung der Leistung nicht notwendig sind werden von uns auch nicht erhoben.
Daten die verarbeitet werden
Wir verarbeiten folgende Daten, die freiwillig und zur Umsetzung der von uns angebotenen Leistungen erhoben werden.
- Geschlecht
- Vor und Nachname
- Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort)
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail Adresse
- Reisedaten
- Abschluss einer Versicherung
Zustäzliche Daten, die für Sonderfälle benötigt werden holen wir über persönlichen Kontakt mit der jeweiligen Person über gängige Kommunikationsmittel ein. Primär per Emailverkehr.
Dies kann zum Beispiel die Klärung eines Versicherungsfalles sein und die damit einhergehende Korrespondenz und Vermittlung von Versichertem und Versicherer.
Serverstandorte
Alle Daten die von uns gespeichert werden, werden auf Servern gespeichert die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden . Unsere Serverprovider unterliegen somit dem in Deutschland gültigem Datenschutzrecht, und somit auch der neuen DSGVO, gültig seit 25.05.2018.
Bearbeitung der Daten und Weitergabe an externe Dienstleister
Innerhalb unseres Unternehmens werden diese Daten zur Erfüllung der Dienstleistung verarbeitet. Zugriff auf die Daten haben dabei nur die zur Ausführung notwendigen Stellen und Abteilungen die an der Bearbeitung der Dienstleistung teilhaben. Eure Daten werden hierbei zur Buchung der Reise verwendet. Dies beinhaltet unter anderem die Zusammenstellung der Reisegruppe, die Erstellung der Individuellen Buchung mit Auftragsbestätigung, Anzahlungsrechnung und Hauptrechnung sowie die Planung in unserem eigenen CTS System. Eine Weitergabe Ihrer Daten an andere Unternehmen geschieht nur innerhalb Ihrer Einwilligung und der Vorrausetzung, dass diese Unternehmen teil der Serviceleistung sind. Die Weitergabe der Daten sind unter anderem an folgende beispielhafte Dienstleister nötig: Fährgesellschaft, Fluggesellschaft, Busgesellschaft und Hotels. Darüber hinaus wird eine aktive Weitergabe der Daten an Dritte von uns nicht durchgeführt.
Verschlüsselter Zahlungsverkehr
Wir sichern Ihre Daten im Zahlungsverkehr. Deshalb nutzt unsere Seite aus Sicherheitsgründen und zum Schutz Ihrer vertraulichen sowie persönlichen Inhalte bei der Übertragung im Zahlungsverkehr eine SSL-Verschlüsselung. Sie selbst können feststellen, ob die SSL-Verschlüsselung aktiviert ist oder nicht. Sie erkennen den Einsatz der Verschlüsselung an der Adresszeile des Browsers. Nur wenn die reguläre Anzeige von „http://“ zu „https://“ wechselt, ist die Datenübertragung verschlüsselt. Die Browserzeile „https://“ zeigt den Einsatz der SSL-Verschlüsselung an, der Zahlungsverkehr erfolgt jetzt verschlüsselt. Mit der Aktivierung der SSL-Verschlüsselung wird es Dritten unmöglich, Ihre vertraulichen Daten mitzulesen. Übertragen Sie Ihre Daten deshalb nur bei aktivierter SSL-Verschlüsselung.
Erbringung kostenpflichtiger Dienste
Sollten Sie die auf unserer Webseite angebotenen kostenpflichtigen Leistungen und Dienste nutzen wollen, müssen wir zu Abrechnungszwecken und aus Sicherheitsgründen unter Umständen weitere Daten von Ihnen erheben. Regelmäßig geht es hier um Ihren Name, eine gültige E-Mail-Adresse und gegebenenfalls auch Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer sowie je nach Einzelfall um weitere Informationen. Es kann dabei auch um Inhalte gehen, die uns eine Überprüfung der angegebenen Daten erlauben, wie etwa Ihre Inhaberschaft bezüglich der angegebenen E-Mail-Adresse. Wir müssen aus rechtlichen Gründen sicherstellen, dass Sie die angebotenen Leistungen tatsächlich empfangen möchten, und wir Ihnen die Leistung ordnungsgemäß in Rechnung stellen können. Wir arbeiten im Zahlungsverkehr zur Sicherung Ihrer Daten mit dem Verschlüsselungsstandard SSL, erkennbar an der Browserzeile "https://".
Datenerhebung bei Minderjährigen
Daten die von Minderjährigen aufgrund der Dienstleistung notwendig sind, benötigen eine vorab Erlaubnis der erziehungsberechtigten Elternteile. Diese wird von uns nach Prüfung des Alters zur Bestätigung eingefordert. Hierzu wird bei der Dateneingabe das Alter überprüft. Ist die Person minderjährig wird eine zusätliche Dateneingabe eingeblendet, die den Kontakt zu den Elternteilen herstellt, um die Prüfung der Einwilligung dieser einzuholen.
Datenaufbewahrungsfristen
Die Daten werden bis zur Erfüllung der Dienstleistung von uns aktiv verwendet. Danach verbleiben diese in unserer Datenbank, um die gesetzlichen Dokumentationspflichten und betriebswirtschafltichen Aufgaben einhalten zu können.
Datensicherheit
Alle von uns gespeicherten Daten werden regelmäßig auf weitere Speichermedien als Backup gespeichert. Dies dient dem Schutz vor Datenverlust. Dies dient dazu, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen rasch wiederherzustellen, wenn es zu einem physischen oder technischen Zwischenfall kommt. Natürlich werden bei Wunsch der Datenlöschung auch die Daten auf den Backups gelöscht. Dies wird spätestens zum nächsten Backuplauf nach Löschung der Daten vollzogen. Die Backup-Speichermedien befinden sich in unseren Geschäftsräumen und somit in der Bundesrepublik Deutschland.
Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie erhalten jederzeit unentgeltlich Auskunft über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu Ihrer Person sowie zur Herkunft, dem Empfänger und dem Zweck von Datenerhebung sowie Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, die Berichtigung, die Sperrung oder Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung benötigt werden. Damit eine Datensperre jederzeit realisiert werden kann, werden Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten. Werden Daten nicht von einer gesetzlichen Archivierungspflicht erfasst, löschen wir Ihre Daten auf Ihren Wunsch. Greift die Archivierungspflicht, sperren wir Ihre Daten.
Cookies
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Facebook Plugin
Sie finden auf unserer Webseite Plugins des sozialen Netzwerks Facebook. Dessen Anbieter ist die Facebook Inc. Sie ist ansässig in den USA, California 94025, 1 Hacker Way, Menlo Park. Das Facebook-Logo oder der "Like-Button" ("Gefällt mir"-Knopf) auf unserer Seite kennzeichnen die Facebook-Plugins für Sie erkennbar. Beachten Sie auch die Übersicht zu den Facebook-Plugins auf http://developers.facebook.com/docs/plugins/. Bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite stellen wir über das Plugin direkt eine Verbindung mit dem Facebook-Server her. Sie sind dann über Ihren Browser dorthin geschaltet. Für Facebook ist damit die Information verbunden, dass Sie unsere Webseite mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Mit einem Klick auf den Facebook "Like-Button" verlinken Sie Inhalte unserer Webseite mit Ihrem Profil auf Facebook. Für Facebook wird der Besuch auf unserer Seite Ihrem Benutzerkonto zuordenbar. Dabei haben wir keine Kenntnis darüber, welcher Art die Inhalte sind, die an Facebook übermittelt werden und wie Facebook diese nutzt. Erhalten Sie nähere Informationen zur Datenerhebung und Datennutzung in der Facebook-Datenschutzerklärung, die Sie unter http://de-de.facebook.com/policy.php finden. Sie können die Zuordnung Ihres Besuches auf unserer Seite mit Ihrem Facebook-Profil unterbinden, indem Sie sich einfach vorher aus Ihrem Facebook-Account ausloggen.
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Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung der Webseite wie
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Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de).
Google Maps Plugin
Wir setzen auf unserer Webseite ein Plugin des Internetdienstes Google Maps ein. Betreiber von Google Maps ist Google Inc., ansässig in den USA, CA 94043, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View. Indem Sie Google Maps auf unserer Webseite nutzen, werden Informationen über die Nutzung dieser Webseite und Ihre IP-Adresse an einen Google-Server in den USA übermittelt und auch auf diesem Server gespeichert. Wir haben keine Kenntnis über den genauen Inhalt der übermittelten Daten, noch über ihre Nutzung durch Google. Das Unternehmen verneint in diesem Kontext die Verbindung der Daten mit Informationen aus anderen Google-Diensten und die Erfassung personenbezogener Daten. Allerdings kann Google die Informationen an Dritte übermitteln. Wenn Sie Javascript in Ihrem Browser deaktivieren, verhindern Sie die Ausführung von Google Maps. Sie können dann aber auch keine Kartenanzeige auf unserer Webseite nutzen. Mit der Nutzung unserer Webseite erklären Sie Ihr Einverständnis mit der beschriebenen Erfassung und Verarbeitung der Informationen durch Google Inc.. Näheres zu den Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen für Google Maps erfahren Sie hier: https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html.
Instagram Plugin
Wir binden auf unserer Webseite auch Funktionen des Online-Dienstes Instagram ein. Anbieter dieser Funktionen ist die Instagram Inc. Sie ist ansässig in den USA, CA 94025, 1601 Willow Road, Menlo Park. Der Instagram-Button ermöglicht Ihnen bei Besuch unserer Seiten eine Verlinkung mit Ihrem Instagram-Account, sofern Sie bei Instagram eingeloggt sind. Instagram erhält so die Informationen zu Ihrem Besuch auf unserer Webseite und kann diesen Besuch Ihrem Instagram-Profil zuweisen. Wir haben dabei weder vom Inhalt der übermittelten Informationen, noch von deren Nutzung durch Instagram Kenntnis. Sie finden weitere Informationen zur Datenerhebung und Datennutzung durch Instagram in der Instagram-Datenschutzerklärung unter http://instagram.com/about/legal/privacy/.
Twitter Plugin
Wir nutzen auf unserer Webseite auch Funktionen des Mikrobloggingdienstes Twitter. Betreiber von Twitter ist Twitter Inc. Die US-amerikanische Firma ist ansässig in den USA, San Francisco, CA 94103, 1355 Market St, Suite 900. Hauptfunktion von Twitter ist die "Tweet-Funktion". Nutzen Sie diese über unsere Internetseite, findet eine Verknüpfung mit Ihrem Twitter-Account statt. Es kann zum Datenaustausch mit anderen Nutzern kommen und zur Übertragung von Daten an Twitter. Wir erhalten keine Kenntnis von dem Inhalt der an Twitter gesendeten Daten, noch werden wir über deren Nutzung in Kenntnis gesetzt. Informieren Sie sich zu diesen Fragen unter http://twitter.com/privacy. Dort finden Sie die ausführliche Datenschutzerklärung von Twitter. Weiterhin bietet Ihnen die Plattform die Möglichkeit, über http://twitter.com/account/settings Ihre Datenschutzeinstellungen selbst zu gestalten.
Wir nutzen Whatsapp zur erleichterten Kontaktaufnahme zwischen unserem Vertriebsteam und interessierten Anfragern.
Die auf unserer Homepage angegebenen Whatsapp Rufnummer dient nur er ersten Kontaktaufnahme.
Die Anfrage wird dann einem Vertriebsangestellten zugeteilt.
Der Chatverlauf der Anfrage wird danach gelöscht. aus Whatsapp gelöscht.
Die Crystal Collegium Travel GmbH speichert lediglich ein Backup der Konversation intern zu Dokumentationszwecken.
Crystal Tours App
Wir bieten auf unseren Reisen die Möglichkeit eine von uns eigens entwickelte App zu benutzen.
Diese App übernimmt die Login Daten des schon bestehenden Kundenlogins. (Buchungsnummer + Passwort).
Die Nutzung der App ist kostenfrei.
Die App greift auf die von Ihnen registrierten Daten zu. Durch diese kann die App personalisiert und mit den für die Reiseabwicklung notwendigen Daten versorgt werden.
Die App gibt dem Kunden die Möglichkeit sein Reiseprogramm, Lokalitäten der Destination und weiteres einzusehen.
Alle Daten die in der App verwendet werden von uns auch nicht zu weiteren Zwecken genutzt.
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Widerspruch Werbe-E-Mails
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